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Kommondo GmbH
Verkehrszeichen VZ257-52 Verbot für Gespannfuhrwerke
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Halten Sie den Weg frei mit dem VZ257-52 Verbotsschild für Gespannfuhrwerke
Ein unverzichtbares Verkehrsschild für eine sichere und geordnete Verkehrsregelung
Das Vorschriftzeichen 257-52 Verbot für Gespannfuhrwerke ist ein unverzichtbares Instrument zur Verkehrsregelung. Es signalisiert Pferdekutschen, dass sie diesen Weg nicht befahren dürfen. Durch Zusatzzeichen kann das Verbot z.B. temporär eingegrenzt werden.
Verkehrszeichen-Nummer: 257-52
Bedeutung: Verbot für Gespannfuhrwerke
Material: Aluminium
Erhältlich mit folgenden Abmessungen: RD 420 mm und RD 600 mm
Folien der Reflexionsklassen: RA1, RA2 und RA3
Erhältlich in den Bauformen: 2 mm, 3 mm, Alform und Randform
Verfügbare Bohrungen: ohne, IVZ I = 70 mm, IVZ II und für IVZ III = Rahmen
Rückseite grau lackiert in RAL 7043
Sonderanfertigungen auf Anfrage
- Verkehrszeichen-Nummer: 257-52
- Bedeutung: Verbot für Gespannfuhrwerke
- Material: Aluminium
- Erhältlich mit folgenden Abmessungen: RD 420 mm und RD 600 mm
- Folien der Reflexionsklassen: RA1, RA2 und RA3
- Erhältlich in den Bauformen: 2 mm, 3 mm, Alform und Randform
- Verfügbare Bohrungen: ohne, IVZ I = 70 mm, IVZ II und für IVZ III = Rahmen
- Rückseite grau lackiert in RAL 7043
- Sonderanfertigungen auf Anfrage
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